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   VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459   

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https://dejure.org/2023,9043
VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459 (https://dejure.org/2023,9043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2023 - 12 CS 22.2459 (https://dejure.org/2023,9043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2023 - 12 CS 22.2459 (https://dejure.org/2023,9043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayAbfG Art. 20 Abs. 1, Art. 21; GG Art. 20 Abs. 3
    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen die Betriebsuntersagung und -stilllegung einer abfallrechtlichen Deponie - Unverhältnismäßigkeit bzw. Ungeeignetheit der Maßnahme

  • rewis.io

    Bescheid, Beschwerde, Vollziehung, Verwaltungsakt, Deponie, Gutachten, Festsetzungen, Zulassung, Anordnung, Landratsamt, Aufhebung, Grundwasser, Vollziehbarkeit, Widerspruch, aufschiebende Wirkung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Anordnung der sofortigen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 20 Abs. 1 und 2 BayAbfG, § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, § 173 VwGO i.V.m. § 138 Abs. 2 ZPO
    Umweltrecht: Arsen in der Grundwassermessstelle einer Deponie | Deponie; Arsen; Grundwassermessstelle; Grundwasserverunreinigung; Auslöseschwellenwert; Baggersee; Sickerwasser; Zwischenabdeckung; Endabdeckung; Gesundheitsgefahr; Gefahrerforschungseingriff; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 20 Abs. 1 und 2 BayAbfG, § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, § 173 VwGO i.V.m. § 138 Abs. 2 ZPO
    Umweltrecht: Arsen in der Grundwassermessstelle einer Deponie | Deponie; Arsen; Grundwassermessstelle; Grundwasserverunreinigung; Auslöseschwellenwert; Baggersee; Sickerwasser; Zwischenabdeckung; Endabdeckung; Gesundheitsgefahr; Gefahrerforschungseingriff; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 123/20

    Vorstandsabteilung - Irreführende geschäftliche Handlung im Internet:

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459
    Nach den Regeln der gestuften Darlegungslast, die an die Vorschrift des § 138 Abs. 2 ZPO anknüpfen, wonach sich jede Partei über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären hat, hängen die Anforderungen an die Substantiierungslast des Bestreitenden davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner vorgetragen hat (vgl. BGH, U.v. 22.07.2021 - I ZR 123/20 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505

    Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459
    Die materielle Beweislast für das Vorliegen von Tatsachen, die nach der zugrundeliegenden Norm Voraussetzung für die durch den Verwaltungsakt angeordnete Rechtsfolge sind, trägt im Rahmen der Eingriffsverwaltung stets die Behörde (vgl. BayVGH, B.v. 17.02.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, amtl. Leitsatz 5).
  • VGH Hessen, 06.02.2014 - 6 A 876/10

    Sanktionsbeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459
    Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt die materielle Beweislast des Inhalts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen ableitet, zu seinen Lasten geht (vgl. HessVGH, U.v. 06.02.2014 - 6 A 876/10 - juris).
  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 8 ZB 14.385

    Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher Fachbehörden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2023 - 12 CS 22.2459
    Die Einholung weiterer Gutachten und das Treffen zusätzlicher tatsächlicher Feststellungen zum Ursachenzusammenhang der Grenzwertüberschreitung sind vorliegend indes unerlässlich, da anhand der von der Antragstellerin vorgelegten Gutachten (Stellungnahmen des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.Geol. T. St., LGA Institut für U. und A3. GmbH, vom 7. Juni 2022 und 11. August 2022; hydrogeologische Berichte des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hydrogeologie Dr. R. K., IFB E. GmbH, vom 23. August 2022 und 19. Oktober 2022) die fachliche Beurteilung des WWA bereits im Rahmen einer bloßen Parallelwertung in der Laiensphäre nachhaltig erschüttert und somit durch substantiierte Einwände der Antragstellerin ernsthaft in Frage gestellt ist (BayVGH, B.v. 04.08.2014 - 8 ZB 14.385 - BeckRS 2014, 55255 Rn. 6).
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